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Vermietung: der Staat hilft!

Privatleuten, die Immobilien vermieten, greift der Staat unter die Arme: duch zahlreiche Absetzungsmöglichkeiten der Kosten in Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie können Steuern gespart werden.

Voraussetzung: Die Vermietung wird steuerlich anerkannt. Das kann bei Vermietungen an Familienangehörige und sogenannten Überkreuzvermietungen, bei denen Steuerpflichtige sich gegenseitig ihre Immobilien vermieten, schwierig sein. Sie sollten daher vor Beginn Ihrer Vermietungstätigkeit abklären lassen, ob Ihr Mietverhälnis steuerlich anerkannt wird. Auch bei Ferienimmobilien müssen Sie genauer hinschauen.

Wenn alles in Ordnung ist und die steuerliche Anerkennung gesichert ist, können diese Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden:

  • Abschreibung des Gebäudes
  • Abfindungen
  • Anzeigen
  • Bürokosten
  • Instandhaltung - Vorsicht Steuerfalle: Herstellungskosten und sogenannte anschaffungsnahe Herstellungskosten unbedingt vermeiden!
  • Finanzierungskosten
  • Computer
  • Versicherungen
  • Prozesskosten
  • Gebühren
  • Verwaltungskosten
  • Kosten für Steuerberaterin

Stand 19.07.2010