Gartengestaltung von der Steuer absetzen
Die Lohnkosten für Gartenarbeiten in einem Garten, der zur selbstbewohnten Wohnung oder zum selbstbewohnten Haus gehört, können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist das kleine Wörtchen "oder": Ein- und dieselben Arbeiten können nicht auf haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aufgeteilt werden, etwa um den höchstmöglichen Betrag der Steuerermäßigung zu erlangen.
Zu bedenken ist auch, dass die Kosten für die erstmalige Gartengestaltung nicht absetzbar sind, wenn etwas Neues geschaffen wird und zuvor kein Garten vorhanden war.
Stand 23.07.2010


